Für Familien aus Deutschland ist Österreich einer der einfachsten Umzüge überhaupt: gleiche Unterrichtssprache, gleiche Notenskala von eins bis fünf, kein Sprachförderbedarf. Die Unterschiede liegen woanders - in der Kindergartenpflicht, in der Einheitlichkeit der Volksschule und in einem Schulsystem, das nach der achten Schulstufe deutlich mehr Wege anbietet.
Das verpflichtende Kindergartenjahr
Anders als in Deutschland ist der Kindergartenbesuch im Jahr vor der Einschulung verpflichtend. Betroffen sind Kinder, die bis 31. August das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Zu absolvieren sind mindestens 20 Stunden pro Woche an mindestens vier Tagen, über das Kindergartenjahr von September bis Juni; bis zu fünf Wochen Ferien sind zulässig.
Ausnahmen sind möglich - etwa bei vorzeitiger Einschulung, unzumutbarem Weg oder gesundheitlichen Gründen - und schriftlich zu beantragen.
Die Kosten regelt jedes Bundesland selbst, und die Unterschiede sind groß: Wien und das Burgenland stellen die ganztägige Betreuung von null bis sechs Jahren beitragsfrei; Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol den Halbtag in unterschiedlichen Altersspannen; Kärnten senkt die Beiträge. Angemeldet wird bei städtischen Einrichtungen über das Gemeindeamt oder Magistrat, bei privaten direkt beim Träger.
Neun Jahre Schulpflicht
Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem 1. September nach Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert neun Schuljahre. Sie gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten.
| Stufe | Alter | Was dahintersteht |
|---|---|---|
| Volksschule | 6 bis 10 | Vier Schulstufen, in ganz Österreich einheitlich. |
| Mittelschule oder AHS-Unterstufe | 10 bis 14 | Schulstufen 5 bis 8. Die Entscheidung fällt mit zehn Jahren. |
| Neuntes Schuljahr | 14 bis 15 | Polytechnische Schule, AHS-Oberstufe oder eine berufsbildende Schule. |
| Berufsbildende höhere Schule | ab 14, fünf Jahre | HTL, HAK, HLW und andere: Reife- und Diplomprüfung, also Studienberechtigung und Berufsberechtigung zugleich. |
Die Volksschule dauert in ganz Österreich vier Jahre. Für Familien aus Bundesländern mit sechsjähriger Grundschule fällt die Entscheidung über den weiteren Weg damit zwei Jahre früher als gewohnt.
Der Weg, den Deutschland so nicht kennt
Die berufsbildenden höheren Schulen sind Österreichs Besonderheit. HTL, HAK, HLW und verwandte Schultypen dauern fünf Jahre und schließen mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Das Ergebnis ist eine Doppelqualifikation: Die Reifeprüfung berechtigt zum Studium an Universität, Fachhochschule und Pädagogischer Hochschule, die Diplomprüfung eröffnet den Zugang zu gesetzlich reglementierten Berufen.
Wer aus Deutschland kommt, denkt bei „Matura" zunächst an das Abitur und übersieht diesen zweiten Weg. Für Kinder, die praktisch orientiert sind, ohne sich Studienoptionen zu verbauen, ist er oft die passendere Wahl - und er wird in Österreich stark angenommen.
Praktisches beim Zuzug
- Schuleinschreibung an jener Volksschule, die das Kind besuchen soll. Die Frist wird öffentlich bekanntgegeben, das Kind ist persönlich vorzustellen.
- Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen mitbringen - sie sind die Grundlage für die Einstufung in die richtige Schulstufe.
- Den Schuljahresbeginn beachten: Wien, Niederösterreich und Burgenland starten am ersten Montag im September, die übrigen sechs Länder am zweiten.
- Die Ferienordnung unterscheidet sich ebenfalls nach Bundesland, insbesondere bei den Semesterferien im Februar.
Familienbeihilfe statt Kindergeld
An die Stelle des deutschen Kindergelds tritt die Familienbeihilfe, beantragt beim Wohnsitzfinanzamt. Sie steigt mit dem Alter des Kindes und wird durch eine Geschwisterstaffelung erhöht:
| Alter des Kindes | Familienbeihilfe je Monat |
|---|---|
| ab Geburt | 138,40 Euro |
| ab 3 Jahren | 148,00 Euro |
| ab 10 Jahren | 171,80 Euro |
| ab 19 Jahren | 200,40 Euro |
Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro monatlich je Kind, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sowie im August ein Schulstartgeld von 121,40 Euro für jedes Kind zwischen sechs und 15 Jahren - ohne gesonderten Antrag.
Ein Punkt, der bei Grenzgängern regelmäßig für Rückfragen sorgt: Innerhalb der EU ist vorrangig jener Staat für Familienleistungen zuständig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird - auch wenn die Familie ständig in einem anderen Mitgliedstaat lebt. Wer nach Österreich zieht, aber weiter in Deutschland arbeitet, sollte diese Zuständigkeit vorab klären. Dasselbe gilt für die Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Ab wann muss mein Kind in Österreich in den Kindergarten?
Das verpflichtende Kindergartenjahr betrifft Kinder, die bis 31. August das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Zu besuchen sind mindestens 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche, von September bis Juni; bis zu fünf Wochen Ferien während des Jahres sind zulässig. Befreiungen gibt es unter anderem bei unzumutbarem Schulweg oder gesundheitlichen Gründen und sind schriftlich zu beantragen.
Was kostet der Kindergarten?
Das ist Ländersache und unterscheidet sich erheblich. Wien und das Burgenland stellen die ganztägige Betreuung von null bis sechs Jahren beitragsfrei, Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol den Halbtag in unterschiedlichen Altersspannen, Kärnten senkt die Beiträge. Über das bundesweit vorgesehene beitragsfreie Jahr gehen damit die meisten Länder hinaus.
Wie lange dauert die Schulpflicht?
Neun Schuljahre, beginnend mit dem 1. September nach Vollendung des sechsten Lebensjahres. Sie gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten - unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Wie melde ich mein Kind an?
Über die Schuleinschreibung an jener Volksschule, die das Kind besuchen soll. Die Einschreibefrist wird öffentlich bekanntgegeben, und das Kind ist persönlich vorzustellen. Bringen Sie Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen mit - sie erleichtern die Einstufung in die richtige Schulstufe.
Beginnt das Schuljahr überall gleich?
Nein. Nach dem Schulzeitgesetz beginnt es in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland am ersten Montag im September, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg am zweiten. Für die Umzugsplanung ist das ein wichtiger Unterschied von einer Woche.
Bekomme ich Familienbeihilfe statt Kindergeld?
Ja, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegt und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Beantragt wird beim Wohnsitzfinanzamt. Innerhalb der EU ist vorrangig jener Staat zuständig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird - wer in Deutschland arbeitet und in Österreich wohnt, hat deshalb einen anders gelagerten Fall als jemand, der auch den Arbeitsplatz wechselt.
Der nächste Schritt
- Familienbeihilfe: Beträge und Antragoesterreich.gv.at
- Wohnsitzfinanzamt und AntragstellungFinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen
Stand und Quellen
Stand Juli 2026. Schulpflicht, Schularten und Schuleinschreibung nach den Darstellungen des österreichischen Amtsportals oesterreich.gv.at und des Bildungsministeriums; der Schuljahresbeginn nach § 2 Schulzeitgesetz 1985; das verpflichtende Kindergartenjahr samt Beitragsregelungen der Länder nach oesterreich.gv.at; die Beträge der Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und das Schulstartgeld nach den Angaben von oesterreich.gv.at für 2026. Kinderbetreuung ist Landessache - für Beiträge, Öffnungszeiten und Anmeldefristen ist die Gemeinde die verbindliche Auskunft.
