Flachland am Neusiedler See, Weinbau im Norden, das Südburgenland an der ungarischen und slowenischen Grenze: Das Burgenland ist das dünnst besiedelte Bundesland und dasjenige mit dem geringsten Druck auf den Wohnungsmarkt. Entsprechend schlank ist das Regelwerk.
Vier Prüfpunkte, drei davon erledigt
| Prüfpunkt | Ergebnis | Erläuterung |
|---|---|---|
| Staatsangehörigkeit | unerheblich | Für Erwerbe durch EWR-Bürger ist weder eine Genehmigung noch eine Negativbestätigung erforderlich; auf Antrag kann eine solche ausgestellt werden. |
| Land- und forstwirtschaftliche Flächen | genehmigungspflichtig | Der grüne Grundverkehr gilt für alle Erwerber gleichermaßen - im Burgenland mit seinen Weinbaugebieten ein häufiger Fall. |
| Freizeitwohnsitz | kein eigenes Regime | Es gibt weder Vorbehaltsgemeinden noch Beschränkungszonen. Die zulässige Nutzung folgt der Widmung. |
| Laufende Abgabe | keine | Das Burgenland hat kein Zweitwohnsitzabgabengesetz erlassen. |
Weder Genehmigung noch Negativbestätigung
Für Rechtserwerbe durch EWR-Bürger - natürliche wie juristische Personen - ist nach dem Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 2007 weder eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung noch eine Negativbestätigung erforderlich. Eine solche Bestätigung kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Vertragserrichter oder das Grundbuchsgericht sie für die Abwicklung wünscht.
Damit entfällt der gesamte Verfahrensteil, der in Tirol, Salzburg und Oberösterreich den Zeitplan bestimmt. Was in den anderen Ländern eine Erklärung, eine Frist und ein Strafrisiko bedeutet, ist hier schlicht kein Thema.
Der Weingarten am Haus
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bleiben genehmigungspflichtig - und im Burgenland gehören sie auffallend oft zum Kaufgegenstand. Eine Streuobstwiese, ein Weingarten oder ein Waldstück hinter dem Haus verwandelt ein einfaches Geschäft in ein grundverkehrsbehördliches Verfahren. Prüfen Sie die Widmung jedes einzelnen Grundstücks im Kaufvertrag, nicht nur des bebauten.
Die Systematik dieser Prüfung ist in allen Bundesländern ähnlich und steht unter Grundverkehr; für Almen und landwirtschaftliche Objekte im Besonderen unter Almhütte kaufen.
Was die Widmung entscheidet
Ohne Freizeitwohnsitzregime bestimmt allein der Flächenwidmungsplan, was zulässig ist. Zwei Objekttypen sind im Burgenland typisch und im Detail heikel: Häuser in unmittelbarer Seelage rund um den Neusiedler See, wo Naturschutz- und Welterberecht hineinspielen, sowie umgebaute Wirtschaftsgebäude und Kellerstöckl im Süden, die baurechtlich häufig keine Wohngebäude sind.
Beides ist lösbar, aber nichts davon lässt sich aus dem Exposé ablesen. Die verbindliche Auskunft erteilt die Gemeinde.
Was laufend anfällt
Grundsteuer, Betriebskosten und - wo eingehoben - die Ortstaxe. Eine Zweitwohnsitz- oder Freizeitwohnsitzabgabe hat das Burgenland nicht eingeführt, anders als Tirol, Salzburg, Vorarlberg, die Steiermark und Kärnten. Der Ländervergleich steht unter Zweitwohnsitzabgabe.
Unverändert gilt das Melderecht: Auch ein Nebenwohnsitz ist innerhalb von drei Tagen nach Bezug zu melden, mit Unterschrift des Unterkunftgebers - siehe Meldezettel und Anmeldung.
Vor dem Kauf im Burgenland
- Jedes Grundstück im Vertrag einzeln prüfen - gehört eine landwirtschaftliche Fläche dazu, wird das Geschäft genehmigungspflichtig.
- Bei Seelage die naturschutz- und welterberechtlichen Auflagen klären, bevor Umbaupläne gemacht werden.
- Kellerstöckl und umgebaute Wirtschaftsgebäude auf ihre baurechtliche Bewilligung als Wohngebäude prüfen.
- Eine Negativbestätigung beantragen, wenn der Vertragserrichter sie für die Grundbuchseingabe möchte - nötig ist sie nicht.
Was Immobilien in dem Burgenland kosten
| Objektart | Burgenland 2024 | Österreich | Abstand | gegenüber 2022 |
|---|---|---|---|---|
| Wohnhäuser je m² Wohnfläche | 1.804 Euro | 2.709 Euro | 33 % darunter | -6 % |
| Eigentumswohnungen je m² Wohnfläche | 1.921 Euro | 4.000 Euro | 52 % darunter | +6 % |
| Bebaubare Grundstücke je m² Grundfläche | 70 Euro | 124 Euro | 44 % darunter | +52 % |
Das Burgenland ist bei allen drei Objektarten das günstigste Bundesland. Auch hier entscheidet die Nähe zu Wien: Im Bezirk Jennersdorf im Süden kostete Baugrund im Schnitt 23,6 Euro je Quadratmeter.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutscher eine Genehmigung im Burgenland?
Nein. Für Rechtserwerbe durch EWR-Bürger - natürliche wie juristische Personen - ist weder eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung noch eine Negativbestätigung erforderlich. Eine Negativbestätigung kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn sie für die Abwicklung gewünscht wird.
Gibt es eine Zweitwohnsitzabgabe?
Nein. Das Burgenland hat kein Zweitwohnsitzabgabengesetz erlassen. Laufend bleiben Grundsteuer, Betriebskosten und - wo eingehoben - die Ortstaxe.
Darf ich ein Haus am Neusiedler See als Ferienhaus nutzen?
Ein eigenes Freizeitwohnsitzregime wie in den westlichen Bundesländern gibt es nicht. Maßgeblich ist die Widmung der konkreten Liegenschaft und die Baubewilligung. Bei Objekten am Seeufer, in Kellergassen und bei umgebauten Wirtschaftsgebäuden lohnt die schriftliche Auskunft der Gemeinde.
Was ist bei Weingärten zu beachten?
Weingärten sind land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Ihr Erwerb ist genehmigungspflichtig, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das betrifft auch Flächen, die zu einem Wohnhaus gehören - im Burgenland ein häufiger Fall.
Ist der Meldezettel trotzdem Pflicht?
Ja. Melderecht ist Bundessache: Auch ein Nebenwohnsitz ist innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft zu melden, mit Unterschrift des Unterkunftgebers.
Stand und Quellen
Stand Juli 2026. Die Freistellung von Genehmigung und Negativbestätigung für EWR-Bürger nach dem Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 2007; die Genehmigungspflicht für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke folgt demselben Gesetz. Dass das Burgenland weder ein Freizeitwohnsitzregime noch eine Zweitwohnsitzabgabe kennt, ergibt sich aus dem Fehlen entsprechender Bestimmungen im Landesrecht. Verbindliche Auskunft über Widmung und zulässige Nutzung erteilt die Gemeinde, über die Genehmigungsbedürftigkeit die Grundverkehrsbehörde. Die Immobilienpreise sind Medianwerte für 2024 aus der Sonderauswertung "Immobilien-Durchschnittspreise" von Statistik Austria, veröffentlicht am 28. Mai 2025; Häuser und Wohnungen je Quadratmeter Wohnfläche, Grundstücke als geometrisches Mittel je Quadratmeter Grundfläche. Statistik Austria revidiert die Vorjahreswerte laufend.
